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Yandaz - Umfassende Master-Policy zum Schutz des geistigen Eigentums

Master-Policy: Geistiges Eigentum & Markenschutz

Professional IP & Global Compliance Standard | yandaz.de | Stand April 2026

1. Umfassende Präambel und rechtliche Grundsatzverpflichtung

Geistiges Eigentum (Intellectual Property - IP) bildet das Fundament für Vertrauen, Innovation und fairen Wettbewerb in der digitalen Welt. Yandaz (betrieben durch Abdul Razak Musah) agiert als Vermittlungsinstanz zwischen Käufern und Verkäufern und verpflichtet sich zur strikten Wahrung aller immateriellen Schutzrechte. Wir verstehen unsere Rolle nicht nur als technischer Dienstleister, sondern als Partner von Urhebern, Erfindern und Marken weltweit.

Diese Richtlinie definiert die unumstößlichen Standards für die Nutzung von yandaz.de. Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Produktpiraterie, Raubkopien und unlauteren Wettbewerbspraktiken. Nutzer, die gegen diese Richtlinien verstoßen, gefährden nicht nur ihren Zugang zu unserer Plattform, sondern setzen sich erheblichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen aus. Wir unterstützen uneingeschränkt die EU-Vorgaben des Digital Services Act (DSA) zur Schaffung eines sicheren digitalen Raums.

2. Markenschutz, Kennzeichenrecht und Bekämpfung der Produktpiraterie

Marken sind Herkunftshinweise und Qualitätsversprechen. Das Markengesetz (MarkenG) schützt diese vor Verwechslungsgefahr und Rufausbeutung.

🚫 Verbot von Plagiaten

Das Anbieten von Waren, die unbefugt Markenlogos tragen (z.B. Kleidung, Uhren, Elektronik), ist streng untersagt. Dies gilt auch für Bezeichnungen wie "Replika", "Kopie" oder "Fake".

🔄 Erschöpfungsgrundsatz

Der Wiederverkauf von Markenware ist gemäß § 24 MarkenG nur zulässig, wenn diese vom Inhaber selbst im EWR in den Verkehr gebracht wurde. Parallelimporte ohne Zustimmung sind untersagt.

2.1 Schutz geschäftlicher Bezeichnungen und Domains

Wir unterbinden die unbefugte Nutzung von Unternehmensnamen, Unternehmenskennzeichen (§ 5 MarkenG) und Werktiteln. Dies umfasst auch den Schutz vor Domain-Grabbing und die missbräuchliche Verwendung von Markennamen in Shop-URLs auf unserer Plattform.

2.2 Geografische Herkunftsangaben

Bezeichnungen, die eine besondere Qualität aufgrund der Herkunft suggerieren (z.B. "Champagner", "Nürnberger Lebkuchen"), dürfen nur für Produkte verwendet werden, die den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

4. Wettbewerbsrecht und Schutz vor unlauteren Praktiken

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) garantiert einen fairen Marktplatz. Yandaz unterbindet wettbewerbswidrige Handlungen, insbesondere:

  • Irreführende Werbung: Falsche Angaben über Merkmale, Verfügbarkeit oder den Preis von Waren (§ 5 UWG).
  • Gezielte Behinderung: Das massenhafte Einstellen von Schein-Inseraten zur Verdrängung von Mitbewerbern.
  • Ausnutzung von Vertrauensverhältnissen: Unwahre Behauptungen über Zertifizierungen oder Testsiegel.

Wir behalten uns vor, Inserate zu entfernen, die lediglich dem Zweck dienen, Nutzer auf externe Webseiten umzuleiten (Link-Spamming).

5. Gewerblicher Rechtsschutz und Persönlichkeitsrechte

Wir schützen auch industrielle Innovationen und die Integrität der Person.

🎨 Designrecht (DesignG)

Schutz der ästhetischen Gestaltung von Erzeugnissen. Wir unterbinden den Verkauf von Produkten, die eingetragene Form- oder Farbmuster verletzen.

💡 Patentrecht (PatG)

Bei technischen Erfindungen handeln wir auf Grundlage von rechtskräftigen Titeln oder offensichtlichen Schutzrechtsverletzungen.

👤 Recht am eigenen Bild

Bilder, die Personen zeigen, dürfen gemäß § 22 KunstUrhG nur mit Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht werden.

6. Schutz von Datenbanken und Investitionen (§ 87a ff. UrhG)

Yandaz ist Hersteller der auf der Plattform gehosteten Datenbanken. Die Zusammenstellung der Inserate stellt eine wesentliche Investition dar.

  • Entnahmeverbot: Jede Entnahme wesentlicher Teile unserer Datenbank ist untersagt.
  • Automatisierte Abfragen: Die Nutzung von Skripten zum Auslesen von Nutzerdaten, Telefonnummern oder Preisen wird als Eingriff in den Gewerbebetrieb gewertet.

7. Offizielles Melde- und Abhilfeverfahren (Notice-and-Action)

Gemäß Art. 16 des Digital Services Act (DSA) stellt Yandaz ein transparentes Verfahren zur Meldung von IP-Verletzungen bereit.

📋 Voraussetzungen für eine wirksame Meldung

  1. Begründung: Detaillierte Darlegung, warum der Inhalt eine Rechtsverletzung darstellt.
  2. Nachweis: Dokumentation des Schutzrechts (z.B. DPMA-Nummer oder Link zum Originalwerk).
  3. Eindeutige Kennzeichnung: URL des Inserats oder Inserat-ID.
  4. Gutmütigkeitsbestätigung: Versicherung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind.

Zentraler Kontakt: support@yandaz.com.

7.1 Gegendarstellung und Beschwerdemanagement

Betroffene Nutzer haben gemäß Art. 20 DSA 6 Monate Zeit, Einspruch gegen die Entfernung ihrer Inhalte einzulegen. Wir prüfen diese Einsprüche innerhalb von 14 Tagen durch geschultes Fachpersonal.

8. Haftungsgrundsätze, Störerhaftung und Sanktionen

Yandaz haftet als Host-Provider erst ab dem Zeitpunkt der positiven Kenntnis von einer Rechtsverletzung (Störerhaftung). Wir führen keine anlasslose Vorabprüfung aller Inserate durch, setzen jedoch präventive KI-Filter ein.

🔨 Konsequenzen

Sofortige Löschung ohne Gebührenerstattung. Weitergabe von Identitätsdaten an Rechteinhaber gemäß § 101 UrhG.

🔄 Repeat Offender

Nutzer, die wiederholt (mind. zwei Verstöße) gegen IP-Rechte verstoßen, werden unwiderruflich von allen Diensten ausgeschlossen.

HINWEIS: Die vorsätzliche falsche Meldung von IP-Verletzungen ist rechtsmissbräuchlich und führt zur Schadenersatzpflicht (§ 826 BGB).

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