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Yandaz - Umfassende Master-Policy zum Schutz des geistigen Eigentums

Master-Policy: Geistiges Eigentum & Markenschutz

Global Compliance Protocol v7.0 | yandaz.de | Stand April 2026

1. Präambel und fundamentale Schutzverpflichtung

Yandaz (betrieben durch Abdul Razak Musah) agiert als hochintegre Vermittlungsinstanz in der digitalen Wirtschaft. Wir anerkennen, dass der Schutz des geistigen Eigentums (Intellectual Property - IP) nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern die Voraussetzung für Innovation und fairen Wettbewerb ist. Diese Richtlinie definiert unsere Null-Toleranz-Strategie gegenüber Rechtsverletzungen.

Wir verpflichten uns zur proaktiven Zusammenarbeit mit Rechteinhabern, Markenschutzorganisationen und Behörden. Durch die Nutzung von yandaz.de akzeptieren alle Nutzer diese Richtlinie als integralen Bestandteil der Nutzungsbedingungen. Jeder Nutzer ist verpflichtet, vor dem Hochladen von Inhalten eigenständig zu prüfen, ob dadurch Rechte Dritter verletzt werden.

2. Markenschutz, Unternehmenskennzeichen und Produktpiraterie

Marken dienen als Herkunftshinweis und Garant für Qualität. Yandaz unterbindet jede Form der Täuschung im geschäftlichen Verkehr.

  • Plagiate & Fälschungen: Das Anbieten von Waren, die unbefugt Markenlogos tragen oder die Identität einer Marke vortäuschen, ist streng verboten.
  • Erschöpfungsgrundsatz (§ 24 MarkenG): Der Wiederverkauf von Markenware ist nur zulässig, wenn diese durch den Rechteinhaber oder mit dessen Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht wurde.
  • Unternehmenskennzeichen (§ 5 MarkenG): Die Verwendung von geschützten Firmennamen oder Geschäftsbezeichnungen, die eine geschäftliche Verbindung zu Yandaz oder Dritten vortäuschen, führt zur sofortigen Sperrung.
  • Domains & Metatags: Die unbefugte Nutzung von Markennamen in URLs, Shop-Namen oder versteckten Metatags zur Beeinflussung von Suchmaschinen (SEO) wird als Rechtsverletzung gewertet.

4. Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsschutz

Gemäß § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

  • Model-Rechte: Inserate, die Personen ohne deren Zustimmung zeigen (z. B. in Mode-Fotografien), werden sofort entfernt.
  • Recht auf Namensnennung: Wir schützen das Recht von Urhabern auf namentliche Nennung an ihren Werken (§ 13 UrhG).
  • Verleumdung: Die Nutzung von Inhalten zur Diskreditierung oder Beleidigung Dritter unter dem Vorwand des IP-Schutzes ist untersagt.

5. Schutz von Datenbanken und Investitionen

Yandaz genießt als Datenbankhersteller den Schutz der §§ 87a ff. UrhG. Die Gesamtheit der Inserate stellt eine wesentliche Investition dar.

  • Entnahmeverbot: Die Entnahme oder Weiterverwendung wesentlicher Teile der Yandaz-Datenbank (z. B. durch Crawler für Preisvergleichsseiten) ist untersagt.
  • Wiederholte Entnahme: Auch die wiederholte und systematische Entnahme unwesentlicher Teile der Datenbank ist unzulässig, sofern sie der normalen Auswertung der Datenbank entgegensteht.

6. Patente, Gebrauchsmuster und Designrecht

Wir schützen auch industrielle und ästhetische Innovationen:

  • Designschutz (DesignG): Das Anbieten von Produkten, die ein eingetragenes Design verletzen (z. B. Kopien von Markenmöbeln oder Uhrengehäusen), ist verboten.
  • Patentrecht: Bei technischen Erfindungen handeln wir auf Grundlage von rechtskräftigen Gerichtsurteilen oder offensichtlichen Patentverletzungen.
  • Software & Lizenzen: Der Handel mit Keys oder Accounts, die gegen Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULAs) verstoßen, ist untersagt.

7. Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

Nutzer dürfen keine Informationen veröffentlichen, die Geschäftsgeheimnisse Dritter darstellen. Dies gilt insbesondere für:

  • Interne Preislisten oder Lieferantenverzeichnisse.
  • Nicht veröffentlichte technische Spezifikationen von Prototypen.
  • Kundendaten oder interne Algorithmen von Mitbewerbern.

8. Offizielles Melde- und Abhilfeverfahren (Notice-and-Action)

Gemäß Art. 16 des Digital Services Act (DSA) stellen wir ein transparentes elektronisches Meldeverfahren bereit.

📋 Anforderungen an eine wirksame Meldung

  1. Begründung: Eine hinreichend substantiierte Erläuterung, warum der Inhalt eine Rechtsverletzung darstellt.
  2. Eindeutige Kennzeichnung: URL oder Inserat-ID.
  3. Identität: Name und E-Mail-Adresse des Meldenden (außer bei Meldungen zu sexuellem Missbrauch).
  4. Gutmütigkeitsbestätigung: Die Erklärung, dass die Meldung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt.

Melden Sie Verstöße an den IP-Desk: support@yandaz.com.

9. Moderationsmaßnahmen und algorithmische Systeme

Yandaz setzt teilweise automatisierte Systeme (KI-Filter) ein, um offensichtliche Markenrechtsverletzungen oder Plagiate bereits beim Hochladen zu identifizieren.

  • Menschliche Überprüfung: Jede Meldung eines Rechteinhabers wird zusätzlich durch qualifizierte Mitarbeiter geprüft, bevor eine endgültige Sperrung erfolgt.
  • Gegendarstellung: Betroffene Nutzer haben gemäß Art. 20 DSA das Recht auf ein internes Beschwerdemanagement, um die Wiederherstellung ihrer Inhalte zu fordern.

10. Haftung, Störerhaftung und rechtliche Konsequenzen

Yandaz haftet als Host-Provider gemäß den Grundsätzen der Störerhaftung erst ab Kenntniserlangung einer Rechtsverletzung. Bei Verstößen behalten wir uns vor:

  • Inhalte sofort und ohne Erstattung von Gebühren zu löschen.
  • Nutzer bei wiederholten Verstößen (Repeat Offender) permanent auszuschließen.
  • Identitätsdaten an Strafverfolgungsbehörden oder Rechteinhaber im Rahmen der Auskunftspflicht (§ 101 UrhG) herauszugeben.

WICHTIG: Missbräuchliche Meldungen (Bad Faith Reporting) führen zum Ausschluss vom Meldesystem und können Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

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